Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen unterliegen den nachfolgenden Bedingungen. Für künftige Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Einbeziehung in der jeweils gültigen Form als vereinbart.
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbeziehungen des Auftraggebers werden auch bei Kenntnis des Auftragnehmers nur Bestandteil, wenn dieser ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Art, Umfang und Dauer der Leistung
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer werden verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot bzw. einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten vom Auftragnehmer erhalten hat.
Die Leistungen werden entsprechend dem Inhalt des Angebots bzw. des Auftrags ausgeführt. Änderungen und Erweiterungen sind nur verbindlich, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich von den hier zu befugten Personen festgelegt werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertragliche Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.
Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an gewöhnlichen Werktagen ausgeführt. Fällt der Zeitpunkt, an welchem die vertragliche Leistung des Auftragnehmers zu erbringen ist, auf einen Feiertag, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Erbringung der Leistung, und ein Recht auf Minderung der Vergütung steht ihm nicht zu.
Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen beträgt die Laufzeit für Reinigungsverträge ein Jahr. Wird der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt, so verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr. Die allgemeine Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen drei Monate zum Ablauf des Vertrages. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Personal, Reinigungsmittel und Geräte
Die erforderlichen Arbeitskräfte werden vom Auftragnehmer gestellt. Es wird nur fachlich geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmer zu beschäftigen. Die ausschließliche Weisungsbefugnis gegenüber den eingesetzten Arbeitskräften liegt beim Auftragnehmer.
Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel werden in ausreichender Menge auf Kosten des Auftragnehmers zur Verfügung gestellt. Es werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen – mit Ausnahme für Toiletten – nicht verwendet werden. Die Reinigung von PVC-Böden erfolgt mit antistatischen und rutschfesten Mitteln. Das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen, Handtücher und Toilettenpapier stellt der Auftraggeber ebenso auf seine Kosten zur Verfügung wie einen für die Unterbringung der Hilfsmittel verschließbaren Raum, Schrank oder dergleichen.
§ 4 Abnahme und Gewährleistung
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Erbringung der Leistung, in Schrift- oder Textform Reklamationen erhebt. Mündliche oder fernmündliche Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn ihre Berechtigung vom Auftraggeber ausdrücklich bestätigt worden ist.
Die Abnahme einmaliger Werkleistungen (z.B. Bauendreinigung) erfolgt spätestens 24 Stunden nach schriftlicher Fertigstellung Mitteilung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung des Auftragnehmers zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen.
Im Falle nicht vertragsgemäßer Erfüllung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Ohne vorherige ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel ist der Auftraggeber nicht befugt, die Vergütung des Auftragnehmers zu kürzen.
Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht erteilt hat, haftet der Auftragnehmer nicht. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber keine hinreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände trifft.
Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder ist für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) beanspruchen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, besteht dieses Kündigungsrecht des Auftraggebers nicht.
Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
§ 5 Höhere Gewalt
Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und bei anderen Fällen höherer Gewalt kann der Auftragnehmer den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. Im Fall der Unterbrechung ist der Auftragnehmer verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu reduzieren.
§ 6 Preise
Für die Vergütung des Auftraggebers gelten die im Angebot/Vertrag festgelegten Preise. Im Fall der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich die Vergütung des Auftraggebers um den Prozentsatz, welcher der Erhöhung dieser Kosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer entspricht. Bei Laufzeitverträgen bleibt dem Auftraggeber die Befugnis vorbehalten, eine jährliche Anpassung des vereinbarten Entgelts in Höhe von derzeit 3 % zu fordern.
§ 7 Sicherheitseinbehalt
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistung oder zur Absicherung möglicher Gewährleistungsansprüche einzubehalten.
§ 8 Haftung des Auftragnehmers
Für Schäden, die bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und die schuldhaft verursacht werden, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber ein konkreter Versicherungsnachweis zur Verfügung gestellt.
Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für solche Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen leitenden Angestellten verursacht worden sind. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet der Auftragnehmer dem Grunde nach nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der obigen Bestimmungen auch für Schäden, die sonstige Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursachen. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder für Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht werden.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart oder in der Rechnung ausgewiesen ist, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen stellt der Auftragnehmer seine Leistungen jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.
Der Auftragnehmer ist befugt, trotz anders lautender Tilgungsbestimmung des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen zu verrechnen, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Art der Verrechnung informiert. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zahlung zunächst auf entstandene Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers infrage stellen oder befindet sich der Auftraggeber mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Der Auftragnehmer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollständigen Zahlung keine weiteren Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die zu Grunde liegenden Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist der Auftragnehmer befugt, die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.
§ 9 Datenschutz
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass wir für die Erfüllung des Vertrages erforderliche Daten des Auftraggebers (§ 6 DSGVO) speichern und verwalten.
§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten und mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Auftragnehmers.
§ 11 Schlussbestimmungen
Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen tritt an ihre Stelle die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Weitere Inhalte werden hierdurch nicht berührt. Im Falle ergänzungsbedürftiger Lücken tritt an deren Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung. Absatz soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Dienstleistung- und Werkvertragsrechts.